Lokaler Zukunftsplan

An alle, die etwas bewegen wollen: Der Lokale Zukunftsplan für Prenzlau und Umland war im Jahr 2023 mit Fördermitteln für Kinder- und Jugendangebote in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit am Start!

Hinweis: Eine Antragstellung ist leider nicht mehr möglich, da die Förderung nur für das Jahr 2023 bestand. Leider!!! Wir informieren hier trotzdem gerne über dieses tolle Jugendbeteiligungsprojekt.

Kinder und Jugendliche sind Expert*innen für ihre eigene Situation und ihre eigenen Bedürfnisse. Sie wissen, was sie brauchen und welche Angebote sie vor Ort haben möchten. Es kommt darauf an, ihnen zuzuhören und sie einzubeziehen.

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In den letzten Jahren ist das viel zu wenig passiert: Junge Menschen mussten im Alltag auf viele Dinge verzichten und haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt wurden. Dem setzt das Zukunftspaket und der Lokale Zukunftsplan Prenzlau-Umland nun etwas entgegen! Denn hier stehen Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt und bekommen Raum für Teilhabe und Engagement. Junge Menschen sind eingeladen, mit ihren Ideen ihr Umfeld zu gestalten.

Für den Lokalen Zukunftsplan Prenzlau und die umliegenden Gemeinden Nordwestuckermark, Uckerland sowie die Gemeinden der Ämter Brüssow und Gramzow standen im Jahr 2023 insgesamt 115.300 Euro aus dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung.

Mit diesen Geldern wurden Angebote und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit gefördert. Die Angebote sollten eines dieser Handlungsfelder aufgreifen:  

  • Mobilität verbessern
  • Gewalt, Mobbing und Ausgrenzung entgegenwirken
  • Freiräume für Jugendliche und Kinder schaffen
  • Gemeinsam gesund und gut aufwachsen

Diese Handlungsfelder waren die übergeordneten Ziele des Lokalen Zukunftsplanes und bildeten die grobe Ausrichtung für die geförderten Angebote und Projekte. Sie wurden aus Bedarfen abgeleitet, die Kinder und Jugendliche in unserer Region zuvor benannt haben.

Kinder und Jugendliche beteiligen!

Wichtig war, dass die Zielgruppe bei der Planung und Umsetzung der Angebote und Projekte beteiligt war. Im besten Falle waren sie selbst die Initiator*innen und hatten für ihre Idee den Hut auf. Ideen und Anträge von Kindern und Jugendlichen fanden besondere Berücksichtigung.

Im Auftrag des Landkreises Uckermark organisierte die Bürgerstiftung Barnim Uckermark die Vergabe der Fördermittel. Das Besondere daran: Nicht Erwachsene entschieden, wofür das Geld ausgegeben wurde, sondern Kinder und Jugendliche selbst. 14 junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahre bildeten dafür den Zukunftsausschuss, eng begleitet vom Team der Bürgerstiftung. So geht Mitbestimmung.

Von Mai bis September 2023 haben wir daher breit aufgerufen, Ideen einzureichen und Anträge zu stellen.

Der Zukunftsausschuss – Herzstück des Lokalen Zukunftsplanes

Im Mai 2023 fand im Glashaus Prenzlau das Auftakttreffen des Entscheidungsgremiums „Zukunftsausschuss“ statt. 14 junge Menschen im Alter von 12 bis 22 Jahren haben sich für den Zukunftsausschuss beworben und waren dabei. Sie entschieden über die Vergabe der Gelder und bewerteten die eingereichten Ideen, Angebote und Projekte.

Der Zukunftsausschuss erarbeitete 10 Bewertungskriterien. Besonders wichtig war ihm, dass möglichst viele junge Menschen, insbesondere die 14- bis 17-Jährigen, etwas davon haben und dass die Angebote und Prokjekte gut erreichbar sind.

Am 12. Juni 2023 hatte der Zukunftsausschuss zum ersten Mal über eingereichte Anträge für Angebote und Projekte entschieden. Die Jugendlichen haben dafür 11 Projekte kritisch unter die Lupe genommen, bewertet und letztendlich 9 Vorhaben mit ca. 98.000 € bewilligt.

Klicken Sie auf das Bild und es öffnet sich der Videobeitrag auf Regio TV Nord

Nach der ersten Entscheidungsrunde des Zukunftsausschusses am 12. Juni 2023 folgte am 4. September 2023 die zweite. Dafür blieben noch knapp 17.000 € Fördermittel übrig. Für diese zweite Runde riefen wir daher auf, sich mit kleineren Projekten zu bewerben, die eher einen Angebotscharakter haben und die von Jugendlichen und/oder Kindern möglichst selbst initiiert werden. Diese Projekte hatten bei den Mitgliedern des Zukunftsausschusses die größten Chancen, insbesondere wenn sie 14 bis 17-Jährige berücksichtigen.

Das ist der Zukunftsausschuss: Willi, Zuzanna, Cinzia, Serhii, Ahlam, Tristan, Dina, Luca, Lara, Niklas, Mia, Kate (v.l.n.r., nicht auf dem Foto: Scarlett und Lucie)

Sie kommen alle aus der Region, aber bringen unterschiedlichste Perspektiven ein …

  • … sie wohnen auf dem Land oder in der Stadt
  • … sie besuchen unterschiedliche Schulformen oder sind mit der Schule schon fertig
  • … sie haben Erfahrung mit Beteiligung oder keine Vorerfahrung
  • … sie haben eine Migrationsgeschichte oder keine
  • … sie leben in einer Familie leben, in einer Wohngruppe oder ganz anders

Geförderte Angebote und Projekte

Das sind die geförderten Projekte, die teils von den Jugendlichen des Zukunftsausschusses selbst initiiert wurden:

„Beton Service“, ein Bus-Shuttle für Jugendliche der zwischen Prenzlau und Gerswalde pendelt für die sichere Hin- und Rückfahrt während des Events „Techno&Beton3“ der Jugendgruppe PrenzlauKult
eine Outdoor-Tischtennisplatte für die Jugendfeuerwehr Naugarten (Gemeinde Nordwestuckermark)
Workshops für Kinder beim Kinderkirchentag in Prenzlau und eine Filmproduktion aus dem entstandenen Material
einen überdachten Stand für die Schüler*innenfirma „Foodbox“ des Prenzlauer Scherpf-Gymnasiums
eine Badeplattform für den zukünftigen Sprungturm und einen Wassersporttag in der Brüssower Badeanstalt
Ideenwerkstatt und erste Entwicklung einer Lasertag-Arena im Prenzlauer Freizeitzentrum des SKV aktiv e.V.
künstlerische Jugendwerkstätten „Zukunftstöne“ für Schüler:innen der Max-Lindow-Schule Prenzlau mit Quillo e.V.
Outdoor-Tischtennisplatte auf dem öffentlich zugänglichen Gelände der Jugendfeuerwehr Wittstock-Schapow in Witstock (Gemeinde Nordwestuckermark)
Bauspielwoche „Kinder bauen ihre Stadt Prenzlau“ der Bürgerstiftung Barnim Uckermark
Angebote für Kinder und Jugendliche zu alten Handwerkstechniken im Alten Pfarrhaus Jagow (Gemeinde Uckerland)
sendeRAUM, ein Podcastprojekt von freiRAUM im Glashaus
Bewegungslandschaft (Indoor-Parcour) für Kita- und Schulkinder in Göritz (Amt Brüssow)

Wie geht’s weiter?

Im Jahr 2023 konnten Jugendliche also viel in Bewegung bringen. Das soll keine Eintagsfliege bleiben. Darum haben wir uns mit Kooperationspartnern aus der Region schon fleißig Gedanken gemacht, wie es weiter gehen kann.

Jugendbeteiligung auf dem Land ist nicht einfach. In der Uckermark gibt es zwar viel Fläche, aber nur wenige Menschen, insbesondere junge Menschen. Außerdem gibt es vor allem in den Dörfern nur wenige Menschen, die sich um die Anliegen von Jugendlichen kümmern. Trotzdem gibt es viel zu entscheiden und für die Zukunft zu entwickeln. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche zukünftig viel mehr mitbestimmen und mitgestalten.

Wie sieht der Zukunftsrat der Zukunft aus? Wer sollte im Zukunftsrat mitmachen? Wie arbeitet der Zukunftsrat in Zukunft? Worüber betimmt der Zukunftsrat? Darüber haben sich Mitglieder des Zukunftsausschusses 2023 bei ihrem Auswertungs-Workshop am 2. Dezember in Brüssow Gedanken gemacht und dieses Bild entworfen.

Dabei muss das Rad gar nicht immer neu erfunden werden. Auch vorhandene Förderbudgets, die der Gestaltung und Entwicklung unserer Region dienen, bieten allerhand Potential für die Beteiligung von jungen Menschen, so zum Beispiel kommunale Bürgerbudgets, das Regionalentwicklungsprogramm LEADER oder Lokaler Aktionsplan Uckermark, die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Uckermark.

Young Leaders meets Uckermark

Im Oktober 2023 fand dazu ein Jugendaustausch mit Jugendlichen aus verschiedenen Regionen der Uckermark und aus Finnland statt. Denn dort gibt es im Rahmen des Regionalentwicklungsprogramms LEADER quasi eine Jugendabteilung, die „Young Leaders“, die mitgestalten und über eigene Budgets bestimmen.

Ein Wochenende lang ging es ums Kennenlernen der unterschiedlichen Lebenswelten, die gar nicht so ganz unterschiedlich sind und im ländlichen Regionen ganz ähnliche Herausforderungen mit sich bringen. Und es ging um intensiven Erfahrungsaustausch zu Beteiligung, Mitbestimmen und Mitgestalten.

Zukunft geht raus – Land kann Jugendbeteiligung!

Die Ergebnisse des Jugendaustausches wie auch die gesamten Erfahrungen des Zukunftsausschusses und die der im Rahmen des Lokalen Zukunftsplans geförderten Projekte und Angebote flossen in unsere Abschlussveranstaltung am 1. Dezember im Kulturhaus Kino Brüssow ein.

In einem World Café fanden Gesprächsrunden zu Jugendbeteiligung mit Impulsen aus den geförderten Projekten statt zu diesen Fragen:

  • Welche Motivation haben Jugendliche sich an lokalen, kommunalen Angelegenheiten zu beteiligen?
  • Bei welchen Themen bzw. in welchen Bereichen wollen junge Menschen in den Dörfern mitreden und mitbestimmen?
  • Wie wird aus der Teilnahme an Angeboten Jugendbeteiligung und Mitwirkung in der Kommune?
  • Wie kann man die Projekterfahrungen aus dem Lokalen Zukunftsplan nutzen, um Jugendbeteiligung zu starten oder zu verstetigen?
  • Wie kann man Jugendliche verlässlich an kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligen?

Der Jugendaustausch und die Abschlussveranstaltung „Zukunft geht raus – Land kann Jugendbeteiligung“ fanden im Rahmen unseres Projektes „Zukunftsrat Uckermark – Jugend gestaltet Region?“ statt und wurden aus Mitteln des „Brandenburgfonds“, einer Gemeinschaftsaktion des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg, finanziert.

Fragen und Antworten zum Lokalen Zukunftsplan – Antragstellung, Projektumsetzung, Verwendungsnachweis

Was wird gefördert?

Gefördert werden Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit. Sie finden in Prenzlau, den umliegenden Gemeinden Nordwestuckermark, Uckerland und/oder in den Gemeinden der Ämter Brüssow und Gramzow statt.

Die beantragten Angebote und Projekte sollen eines dieser Handlungsfelder aufgreifen:

  • Mobilität verbessern
  • Gewalt, Mobbing und Ausgrenzung entgegenwirken
  • Freiräume für Jugendliche und Kinder schaffen
  • Gemeinsam gesund und gut aufwachsen
Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Das heißt zum Beispiel Kommunen und Vereine, die gemeinnützig sind oder Schulen in Form des Schulträgers. Auch Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Träger in der Ganztagsbetreuung, Sport- oder Kulturvereine, Fördervereine und Träger von Kitas, gemeinnützige Einrichtungen wie die Lebenshilfe, freie Schulen und Kirchen können Anträge stellen.

Können Kinder und Jugendliche selbst einen Antrag stellen?

Nein, aber Kinder und Jugendliche können selbst eine Idee haben und ein Angebot auf die Beine stellen.

Um Fördermittel für ihr Angebot zu erhalten, benötigen sie einen Träger, der für sie den Förderantrag stellt. Der Träger achtet darauf, dass die Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. Im besten Fall findet sich ein Träger, der selbst von einer Jugendgruppe geleitet wird. Oder der Träger ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, dass sie eigenständig über das Budget verfügen können.

Hallo Kinder und Jugendliche! Ihr habt erst eine grobe Idee und keinen genauen Plan? Macht nichts, meldet euch trotzdem, wir unterstützen euch gerne!

Wann können Anträge gestellt werden?

Von Mai bis 1. September 2023 konnten Ideen eingereicht und Anträge gestellt werden.

Wichtig: Vor dem Einreichen der Idee und der Antragstellung sollte eine Beratung der Koordinierungsstelle in Anspruch genommen werden (Telefon, online, persönlich). Dafür bitte einen Termin vereinbaren.  

Bis wann müssen die beantragten Angebote und Projekte abgeschlossen sein?

Bis 31. Dezember 2023 müssen die Angebote/Projekte abgeschlossen und die Mittel verwendet sein.

Wie viel Geld kann beantragt werden?

Für ein Angebot oder Projekt können 500 € bis (ursprünglich) 30.000 € (bitte Hinweis beachten!) beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten für ein Projekt müssen mindestens 500,00 betragen.

Wenn die zuwendungsfähigen Kosten (inklusive 7% Verwaltungspauschale für den Träger) 30.000 € nicht übersteigen, sind keine Eigenmittel notwendig.

Wichtiges Update vom 12. Juni 2023: Da nach der ersten Entscheidungsrunde nur noch knapp 17.000 € Fördermittel zur Verfügung stehen, möchten wir Sie/Euch bitten, sich mit kleineren Projekten bis max. 5.000 € zu bewerben, die eher einen Angebotscharakter haben und die von Jugendlichen und/oder Kindern möglichst selbst initiiert werden. Diese Projekte haben bei den Mitgliedern des Zukunftsausschusses zumindest die größten Chance, insbesondere wenn sie 14 bis 17-Jährige berücksichtigen.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Die Ausgaben müssen einen direkten Projektbezug aufweisen. Förderfähig sind Sachkosten und Personalkosten. Sachausgaben können z. B. Honorare, Ausgaben für Material, Verpflegung, Reisekosten und Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Personalkosten können nur für direkte Umsetzung des Angebotes oder Projektes berücksichtigt werden. Zudem können pauschal Verwaltungskosten beantragt werden (bis zu 7% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten).

Beachten Sie die Ausführungen zu einzelnen Kostenarten weiter unten.

Was kann nicht gefördert werden?

Es können keine Projekte gefördert werden, die bereits vor Bewilligung begonnen wurden. Vollständig ausgeschlossen sind Neubauten (z. B. Errichtung neuer Sport- und Veranstaltungsplätze, Neubau von Kinder- und Jugendclubs). Zudem sind alle eventuell geplanten baulichen Leistungen (z. B. im Sinne der Wiederherrichtung, Erweiterung etc.) vorab mit der Bürgerstiftung abzustimmen, die ihrerseits eine Freigabe durch den Geldgeber einholen muss.

Wann entscheidet der Zukunftsausschuss über die eingereichten Anträge und Ideen?

Der Zukunftsausschuss entscheidet am 12. Juni 2023, 4. September 2023 und (sofern noch Mittel vorhanden sind) am 9. Oktober 2023 über die Vergabe der Mittel und beantragten Angebote und Projekte.

Welche Auflagen gibt es für Veröffentlichungen?

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, in Bezug auf das geförderte Projekt, sind vorab mit dem Erstempfänger abzustimmen, der diese wiederum mit der für ihn zuständigen Servicestelle abzustimmen hat. Senden Sie Ihre Entwürfe daher bitte an zukunftsplan@buergerstiftung-barnim-uckermark.de

Bei Vorstellung des geförderten Projekts in der Öffentlichkeit sowie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen, digitale Medien) ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ hinzuweisen.

Vor einer gleichzeitigen Benennung evtl. Sponsoren des Projektes und des BMFSFJ bei der Öffentlichkeitsarbeit, ist immer die Zustimmung des Erstempfängers einzuholen, der sich dazu wiederum die Zustimmung der für ihn zuständigen Servicestelle einholen muss.

Bilden Sie bitte in allen Medien – ob gedruckt oder digital – das Programmlogo „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sowie das Förderwording ab.

Das Förderwording lautet:

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Alternativ zum Förderwording können Sie auch die Förderlogoleiste abbilden, z. B. aus Platzgründen.

Darüber hinaus bitten wir Sie das Logo der Bürgerstiftung Barnim Uckermark abzubilden als lokale Programmpartnerin.

Alle Logos (Programmlogo, Förderlogoleiste, Bürgerstiftung) erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an zukunftsplan@buergerstiftung-barnim-uckermark.de

In Onlinepräsentationen Ihres Projektes verlinken Sie bitte auch die Programmwebsite des Erstempfängers www.jam4um.de/lokaler-zukunftsplan/ sowie die offizielle Programmwebseite https://www.das-zukunftspaket.de/ 

Wenn Sie einen eigenen Beitrag in den Sozialen Medien veröffentlichen, fügen Sie im Beschreibungstext bitte die folgenden Tags (= inhaltliche Schlagworte, die der Zuordnung und Durchsuchbarkeit dienen) ein: @zukunftgehtraus, @daszukunftspaket, @buergerstiftungbarnimuckermark, #zukunftgehtraus, #jetztsindwirdran, #liebegehtraus, #daszukunftspaket, #freiwilliginprenzlau

Welche Regelungen gibt es zur Mittelverwendung?

Die Fördermittel müssen jeweils innerhalb von 6 Wochen nach Zugang projektbezogen ausgegeben werden.  

Angenommen, Ihr Projekt findet im Bewilligungszeitraum 15.07.2023 bis 31.12.2023 statt. (siehe Weiterleitungsvertrag, das ist der Zeitraum, in dem Sie das Projekt durchführen, Aufträge auslösen und Zahlungen veranlassen). Dann können Sie mit Ihrem Projekt am 15.07.2023 starten. Erste Ausgaben fallen jedoch erst im September an: Dann planen Sie Ihre erste Mittelanforderung bitte so ein, dass Sie diese nach Eingang der Fördermittel innerhalb von 6 Wochen ausgeben können. Bei einer Mittelanforderung zum 15.08.2023 haben Sie insofern bis zum 25.09.2023 Zeit, die Fördermittel zu verwenden.  

Haben Sie einen zu hohen Betrag angefordert und können diesen nicht innerhalb der 6 Wochen ausgeben, zahlen Sie die Differenz bitte zurück.  

Sie können die bewilligten Fördermittel in mehreren Tranchen abrufen. Die letzte Mittelanforderung muss spätestens bis zum 31.10.2023 getätigt werden (gilt nur für Projekte mit einem Bewilligungszeitraum nach dem 15.10.2023). Ansonsten verfallen die Mittel grundsätzlich. Eine Erstattung im Jahr 2024 ist ausgeschlossen. 

Was passiert, wenn die angesetzten Sach- und Personalausgaben nicht wie beantragt ausgegeben werden?

Die einzelnen Kostenpositionen dürfen um bis zu 20 % überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen anderer Kostenpositionen ausgeglichen werden kann. Bei einer zu erwartenden Abweichung von über 20 % ist eine Änderung des Kosten- und Finanzierungsplans unter zu beantragen. 

Können wir Personalausgaben beantragen?

Ja, aber die Personalausgaben sind ausschließlich für die direkte Durchführung von Angeboten vorzusehen. Der organisatorische Aufwand bei Planung, Umsetzung und Nachweisführung ist mit der Verwaltungspauschale abzugelten. Außerdem ist sicherzustellen, dass Zahlungen für Personalaufwand zumindest dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnniveau entsprechen.

Sofern die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden, gilt für festangestelltes Personal zudem das Besserstellungsverbot.  

Wie ist das Vergabeverfahren für Honorarkräfte?

Aufträge mit einem Auftragswert von bis zu 1.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) dürfen direkt vergeben werden. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsatz, dass zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden soll. Bei einem Auftragswert von über 1.000 Euro netto sind grundsätzlich mindestens drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen (sogenannte Verhandlungsvergabe). Das Ergebnis ist stets im Vergabevermerk aktenkundig zu machen. Vergaben von über 25.000 Euro netto müssen öffentlich ausgeschrieben werden.

Sind Aufwandsentschädigungen möglich?

Ja, Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich möglich. Es können projektbezogene Aufwendungen (bspw. Fahrtkosten, Verpflegung) erstattet werden. Pauschalisierte Aufwandsentschädigungen sind nicht förderfähig. Die Zahlung von Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen ist ebenfalls möglich. Sämtliche personelle Leistungen sind aber mindestens nach Mindestlohn zu vergüten. Insofern ist zu beachten, in welchem zeitlichen Umfang Ehrenamtler*innen eingesetzt werden. Falls Sie also Aufwandsentschädigungen auszahlen möchten, unterlegen Sie die Zahlung bitte konkret mit der Berechnungsgrundlage (Stundenanzahl und Stundensatz bzw. Tagessatz (ab 6h), z.B. 5 Tage x 6h x 12 €/h).

Was ist bei der Anschaffung von Gegenständen, Informationstechnik, Software etc. zu beachten?

Die Anschaffung von Gegenständen (inkl. Informationstechnik, Software etc.) ist ausschließlich in Verbindung mit der direkten Angebotsumsetzung zulässig. Eventuelle Anschaffungen für die Verwaltung und Organisation des Vorhabens sind mit der Verwaltungspauschale abzugelten.

Ist die Anschaffung gebrauchter Gegenstände förderfähig?

Die Anschaffung gebrauchter Gegenstände ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dabei ist jedoch auf Wirtschaftlichkeit und auf einen angemessenen Preis zu achten. Die Anschaffung muss im Kontext des spezifischen Projektes sinnvoll und notwendig sein. Zudem darf es sich nicht um Gegenstände handeln, die bei Erstkauf bereits aus öffentlichen Fördermitteln beschafft wurden.

Sind Geschenke oder Give-Aways förderfähig?

Geschenke (z. B. Blumen) oder Blumenschmuck sind grundsätzlich nicht förderfähig. Nicht-monetäre Anreize (z. B. Urkunde, Teilnahmebestätigung) sind denkbar. Incentives und Give-Aways sind grundsätzlich förderfähig. 

Sind Raummieten förderfähig?

(Anteilige) Mieten für Räumlichkeiten, die der direkten Projektumsetzung dienen, sind grundsätzlich förderfähig. Dazu zählen z. B. Raummieten für Veranstaltungen (z. B. Workshop, Tagesveranstaltung in externen Räumlichkeiten) oder freie Plätze für Festivals. Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen des umsetzenden Trägers inklusive deren Reinigung sind hingegen mit der Verwaltungspauschale abzugelten. 

Welche Ausgaben fallen unter die Verwaltungspauschale?

Sie können eine Verwaltungspauschale in Höhe von bis zu 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beantragen.  

Mit der Verwaltungspauschale sind folgende Ausgaben abgegolten: 

  • Ausgaben der übergeordneten Leitung, Steuerung und Kontrolle durch Abteilungs-, Bereichs- und Geschäftsleitungen, Geschäftsführer*innen oder Vorstandsmitglieder 
  • Ausgaben für Aufgaben der Buchhaltung und Personalabteilung 
  • Ausgaben für Kommunikation per Telefon, E-Mail, Internet, Briefkorrespondenz und Porto 
  • Ausgaben für Büro- und IT-Ausstattung der Organisation inklusive Wartung 
  • Ausgaben für Büromaterial sowie sonstiges Verbrauchsmaterial 
  • Arbeitgeberkosten aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen und Personalkostenumlagen 
  • Mieten für Büro- und Verwaltungsräume sowie Verkehrsflächen inklusive Reinigung 
  • Versicherungen 
Wie verhält es sich mit der Verwaltungskostenpauschale, wenn wir weniger als geplant ausgeben?

Reduzieren sich die Gesamtausgaben, reduziert sich entsprechend die Verwaltungspauschale. (max. 7%)

Kontakt und Ansprechpartnerin:

Koordinierungsstelle Lokaler Zukunftsplan
für die Region Prenzlau und Umland

Katja Neels
Bürgerstiftung Barnim Uckermark
Tel. 03984-9389010
Mobil 01520-1858156
E-Mail: zukunftsplan@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
Internet: www.jam4um.de I www.buergerstiftung-barnim-uckermark.de I www.freiwillig-in-prenzlau.de
Diesterwegstraße 6 I 17291 Prenzlau

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Die fachliche Begleitung des Zukunftsausschusses findet im Rahmen unseres Projektes „Zukunftsrat Uckermark – Jugend gestaltet Region?“ statt und wird aus Mitteln des „Brandenburgfonds“, einer Gemeinschaftsaktion des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg, gefördert.

Downloads

In diesem Bereich finden Sie Dokumente und Vordrucke zum Herunterladen, die Sie im Laufe der Projektumsetzung und des abschließenden Nachweises der Mittelverwendung benötigen.

verbindliche Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P (PDF)

Checkliste Zukunftsplan (PDF)

Mittelabruf (ODT, Open Office)

Mittelabruf (Word)

Mittelabruf (PDF)

Merkblatt Auftragsvergabe (PDF)

Vordruck Vergabevermerk (Word)

Reisekostenabrechnung (Word)

Reisekostenabrechnung (PDF)

Teilnehmerliste (Word)

Teilnehmerliste (PDF)

Fotoerlaubnis (PDF)

Verwendungsnachweis (PDF)

Verwendungsnachweis (Word)

Sachbericht (Word)

Belegliste (Excel)